Betriebs- und Hausordnung der Blackfoot Camp GmbH

§1. Durch das Betreten der gesamten Anlage erkennt der Besucher und/oderTeilnehmer die nachfolgenden Eintritts- und Benutzungsbedingungen als verbindlichan.
 
§2. Die jeweilige Eintrittskarte gibt dem Besucher das Recht, während der saisonbedingten Öffnungszeitendie jeweiligen Geländebereiche zu betreten. Die tagesaktuellen Öffnungszeiten sind am Einlass und ausden Internetseiten ersichtlich. Die jeweilige Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Geländes ihreGültigkeit. Bei vorzeitiger Schließung aufgrund widriger Witterungsverhältnisse besteht kein Recht aufvollständige oder teilweise Erstattung des jeweiligen Eintrittspreises.
 
§3. Der Besucher und oder Teilnehmer ist verpflichtet, dem Aufsichtspersonal auf Verlangen die jeweiligeEintrittskarte vorzuzeigen. Wer nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte angetroffen wird, muss einenBetrag von 20,- € nachentrichten. Auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung wegenHausfriedensbruchs nach § 123 StGB und wegen Erschleichen freien Eintritts nach § 265a StGB wirdausdrücklich hingewiesen.
 
§4. Kindern unter 8 Jahren ist der Zutritt nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet.Beim Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Person als solche genannt werden. DerBegleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheitder Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren.
 
§5. Die einzelnen Geländebereiche stehen den Besuchern im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zurVerfügung. Es ist nicht gestattet, die einzelnen Bereiche außerhalb der vorgesehenenBenutzungseinrichtungen zu betreten oder die zugelassenen Wege zu verlassen oder die Einrichtungenzweckwidrig zu gebrauchen. Soweit für einzelne Bereiche ein besonderes, zusätzliches Entgelt verlangtwird, ist dieses am Eingang besonders vermerkt. Kurzzeitiger und/oder technisch bedingter Betriebsausfalleinzelner Bereiche begründet kein Recht auf Minderung oder Erstattung des jeweiligen Eintrittspreises. Dieunberechtigte Nutzung einer entgeltpflichtigen Leistung berechtigt zu einem unverzüglichenGeländeverweis und zum Ausspruch eines Hausverbotes.
 
§6. Die Benutzung sämtlicher Bereiche erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besucher und oder Teilnehmer istverpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, indem er insbesondere die vorhandenenSicherheitsvorrichtungen benutzt, die Hinweis- und Gebotsschilder beachtet und den Anordnungen desAufsichtspersonals unbedingt Folge leistet. Insbesondere wird auf Astbruch beim vorhandenenBaumbestand hingewiesen; das Liegen unter solchen Bereichen erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.
 
§7. Die Besucher sind damit einverstanden, bei Betreten des Geländes von Mitarbeitern den Inhalt vonTaschen, Rucksäcken und anderen Behältnissen, die sie mit in das Gelände nehmen möchten, zu zeigen.Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen von Glasflaschen und anderen potentiell gefährlichenGegenständen nicht gestattet. Die Benutzung mitgeführter Waffen wie Messer, Gasschußwaffen,Schlagstöcke, etc. ist streng untersagt. Bei Feststellung erfolgt ein unverzüglicher Geländeverweis mitAussprache des Hausverbots.
 
§8. Aufgrund von Witterungsverhältnissen (Regen, Blitz, Sturm, Eisregen, natürlicher Schneefall o.ä.) kannes im gesamten Gelände zu Rutschgefahr kommen. Besucher und oder Teilnehmer werden deshalb daraufhingewiesen, im gesamten Gelände die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, alsoAbsperrungen durch Seile, Zäune, Bäume u.ä. zu beachten, für rutscharmes Schuhwerk zu sorgen,schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen, und vorhandene Handläufe zu benutzen. Der See sowiesämtliche im Gelände befindliche Wasserflächen dürfen bei Gefrieren nicht betreten werden.
 
§9. Filmen und Fotografieren für andere als private Zwecke bedürfen grundsätzlich der Genehmigung derGeschäftsleitung.
 
§10. Sofern eine Haftung der Blackfoot Camp GmbH oder der Blackfoot Beach GmbH bestehen sollte, wirdfür andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers nichtgehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursachtworden ist oder es sich um sog. vertragswesentliche Kardinalpflichten handelt. Sofern die Haftung nichtdem Grunde nach wirksam ausgeschlossen ist, wird sie auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.Reklamationen, Unfälle, Schäden an der Anlage/dem Material und Verletzungen müssen dem Personalunverzüglich mitgeteilt werden und sind in jedem Falle vor Verlassen des Geländes bei der Verwaltunggeltend zu machen.Betriebs- und Hausordnungder Blackfoot Camp GmbH und der Blackfoot Beach GmbH                                               Tafel 2 von 3§11. Für Verlust, Diebstahl usw. von Garderobe und anderen Sachen, die nicht imEigentum von Blackfoot Camp und Blackfoot Beach stehen, wird keine Haftungübernommen.
 
§12. Wer andere Besucher oder Teilnehmer belästigt oder behindert, das Gelände entgegen denvorhandenen Benutzungseinrichtungen betritt, den Anordnungen des Aufsichtspersonals oderGebotsschildern nicht Folge leistet oder in sonstiger Weise störend auf den Betrieb einwirkt, kann ohnejeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus dem gesamten Gelände verwiesen werden. DasAufsichtspersonal ist berechtigt, alle aus dem Hausrecht fließenden Rechte wahrzunehmen. Die Benutzungder Kinderspielplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
 
§13. Der Besucher und oder Teilnehmer ist verpflichtet, Ersatz zu leisten für alle Schäden, die er vorsätzlichoder fahrlässig und insbesondere in Verbindung mit einer Verhaltensweise gemäß §12 verursacht.Begleitpersonen sind für die von Kindern verursachten Schäden verantwortlich.
 
§14. Geschäftskunden, die das Gelände und oder Teilbereiche nutzen, erklären rechtsverbindlich, fürsämtliche Schäden zu haften, die sie, ihre Organe, ihre Angestellten/Arbeitnehmer, Vertreter undErfüllungsgehilfen auf dem Gelände und an dessen Einrichtungen verursachen.
 
§15. Der Geschäftskunde erklärt weiterhin rechtsverbindlich, für sämtliche Schäden zu haften, die seineVeranstaltungsteilnehmer auf dem Gelände oder Anlagen verursachen.
 
§16. Die Blackfoot Camp GmbH und die Blackfoot Beach GmbH übernehmen gegenüber demGeschäftskunden sowie deren Veranstaltungsteilnehmern keinerlei Haftung für Personen-, Sach- undVermögensschäden, sofern die Betreiber der Anlage nicht selbst als Veranstalter auftreten. Eine Haftungwird in diesen Fällen nur im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Zustand des Geländes und seinerEinrichtungen gewährt, und zwar nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und nichtvertragswesentliche Pflichten verletzt werden. Besteht danach eine Haftung dem Grunde nach, ist derSchadenersatz nur auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn,ersparte Aufwendungen sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es seidenn es liegt eine besondere Zusage vor, die bezweckt, den Geschäftskunden gerade gegen solcheSchäden abzusichern.
 
§17. Die Blackfoot Camp GmbH und die Blackfoot Beach GmbH sind berechtigt, die Daten der Besucherund oder Teilnehmer zu speichern und zu verwenden, sofern die datenschutzrechtlichen Bestimmungeneingehalten werden. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die in Zusammenhang mit deren Persongespeichert sind.Die Blackfoot Camp GmbH und die Blackfoot Beach GmbH sind berechtigt, Foto-, Ton- und Filmmaterialder Besucher und oder Teilnehmer aufzunehmen und hierüber alleine und unentgeltlich (insbesondere zuWerbezwecken) zu verfügen. Insbesondere wird auf die Sicherheitskameras aufmerksam gemacht, die ausSicherheitsgründen 24 Stunden aufzeichnen.
 
§18. Das Mitbringen von Getränken jeglicher Art sowie Essen und Verpflegung ist auf dem gesamtenGelände nicht gestattet. Die Blackfoot Camp GmbH und die Blackfoot Beach GmbH sind zur Kontrolle vonTaschen etc. zu diesem Zwecke berechtigt. Auch das Mitbringen von Grills und Feuerschalen istausdrücklich untersagt. Auf dem gesamten Gelände ist es ferner untersagt, offenes Feuer zu entfachen.
 
§19. Das Befahren des Landschaftsschutzgebietes sowie das Parken sowohl vor dem Blackfoot Camp alsauch im Blackfoot Camp ist nicht erlaubt. Den offiziellen Parkplatzschildern ist unbedingt Folge zu leisten
 
§20. Der Besucher ist verpflichtet, die gesamte Anlage, seine Einrichtungen und die darauf befindlicheNatur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten.Müll jedweder Art ist in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Das Liegenlassen von Abfällenkann zu Hausverbot auf dem Gelände führen. Dies gilt insbesondere auch für Zigarettenabfälle.Das wilde Urinieren im See und auf dem Gelände ist strikt untersagt, hierfür stehen die im Campbefindlichen Toilettenanlagen zur Verfügung. Zuwiderhandlungen führen zum Verweis vom Gelände undzum Hausverbot.Das gesamte Gelände des Blackfoot Camps liegt im Landschaftsschutzgebiet. Daher sind jedwedeEingriffe und Beschädigungen an Sträuchern, den Uferbereichen, den Bäumen und anderen Pflanzungenstreng untersagt. Allen Schildern und Anweisungen ist Folge zu leisten.Das Abspielen von Musik und das Mitbringen von Musikanlagen ist auf dem gesamten Gelände untersagt.Das Mitführen von Hunden und anderen Tieren ist nicht gestattet.§21. Grundsätzliches zu Sonderaktivitäten/Veranstaltungen etc.Die Nutzung der nachfolgend genannten Zusatzangebote ist nur zulässig, wenn -soweit erforderlich – das etwaige Entgelt gezahlt wurde und die Teilnehmer die nachfolgenden Hinweisebeachten. Hierzu zählt grundsätzlich, dass die Teilnehmer aller Veranstaltungen sich dazu verpflichten,nicht unter Alkoholeinfluss, Drogen, Medikamenten oder anderer Mittel zu stehen, die die geistige oderkörperliche Verfassung einschränken. Sie versichern, nicht unter einer physischen oder psychischenBeeinträchtigung zu leiden, die bei der Nutzung eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheitanderer darstellt. Hierzu zählt auch eine etwaige Schwangerschaft. Die speziellen Aushänge undAnweisungen des Personals – ggf. auch Sicherheitseinweisungen - sind strickt zu beachten. Sofern gegendie Bestimmungen verstoßen wird, kann die Ausübung der Aktivität mit sofortiger Wirkung untersagtwerden. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises für solche Aktivitäten besteht in diesen Fällen seitens desKunden nicht.1. Das Tauchen vom Gelände des BLACKFOOT Camps aus ist nur mit einer gültigen offiziellenTauchgenehmigung der Stadt Köln erlaubt. Diese muss beim Eintritt vorgelegt werden2. Das Schwimmen außerhalb des eingegrenzten und durch Bademeister überwachten Bereiches erfolgtauf eigene Gefahr. I.ü. ist den Anweisungen der Bademeister zwingend Folge zu leisten.3. Die Nutzung der am Strand liegenden Kanus ist nur im dafür eingegrenzten Bereich möglich.Voraussetzung für die Nutzung ist die Fähigkeit zu schwimmen.4. Das Klettern an der Boulderwand erfolgt auf eigene Gefahr. Das Klettern an der Kletterwand ist nur mitSicherung und nur dann erlaubt, wenn dem Aufsichtspersonal zuvor ein Nachweis über vorhandeneKletterfähigkeiten vorgelegt wurde. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist i.ü. Folge zu leisten.5. BogenschiessenDas Bogenschiessen ist nur im dafür abgetrennten Bereich auf dem Gelände und nur unter Anleitungzulässig. Allen Anweisungen des Servicepersonals ist unmittelbar Folge zu leisten.6. HochseilgartenIm Bereich des Hochseilgartens herrscht für Zuschauer und Benutzer absolutes Alkoholverbot. Benutzerndes Hochseilgartens ist darüber hinaus das Rauchen streng untersagt. Nicht kletternde Besucher dürfensich nur auf den angelegten Wegen im Park aufhalten. Ein Betreten der eingegrenzten und besondersmarkierten Landezonen von Seilbahnen ist strengstens verboten. Den Anweisungen desAufsichtspersonals ist in jedem Falle Folge zu leisten.
 
§22. Die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu Alkohol- und Zigarettenkonsum sowie zumJugendschutz sind zu beachten.
 
§23. Eltern oder Aufsichtspersonen haften für die in ihrer Obhut befindlichen Kinder. Gesetzliche Vertreterhaften für die vertretenen Teilnehmer.
 
§24. Die Unwirksamkeit einer der in der Benutzerordnung enthaltenen Punkte hat nicht die Unwirksamkeitder gesamten Benutzerordnung zur Folge. Es gilt sodann vielmehr eine Regelung, die dem Sinn und Zweckder unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
 
§25. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln.